IGP

Die IGP-Ausbildung umfasst vor allem die Bereiche Fährte,
Unterordnung und Schutzdienst.

Ansprechpartner/in:

IGP Sportwart Richard Strauß
E-Mail: richardrstrauss@online.de

Eine Liste mit Vereinen der Kreisgruppe 03, die eine IGP-Ausbildung
anbieten, gibt es auf der Seite "Unsere Vereine".

Schutzdiensthelferliste

Verein   Klasse 
 Ansprechpartner/in
 VfH Neckarhausen 1  Richard Strauß
 VfH Neckarhausen 1  Werner Rutsch
 HSV Edingen 2  Mark Berger
 SSPV Mannheim 1  Jörg Kuliberda


Weiterführende PDFs zum Thema

 Der Figurant von Walter Hartmann

 Der Übungsleiter von Walter Hartmann

Vielseitigkeitssport - Gebrauchshundesport von Richard Strauß, IGP Sportwart der KG 03

FÄHRTENARBEIT
Nach erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll. Beginnen wir mit der "Fährtenarbeit" generell. Zunächst legt man selbst eine "Fährte", und zwar als Gerade und am Ende legt man "Leckerchen" oder ein dem Hund gehörendes Spielzeug ab. Auf jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfolgserlebnis für den Hund verbunden sein. Beim Legen darf er übrigens zuschauen, damit stimuliert man ihn (da man die Fährte selbst legt, lässt man ihn zurück - er verfolgt wachsam sein "Herrchen"). Im Verlauf des Trainings legt man dann Wellenlinien, rechte oder auch spitze Winkel und mehrere Gegenstände auf eine Fährte, die der Hund auffinden soll und schafft er es, wird er gebührend gelobt. Hier gibt es dann später "richtige Profis", die noch nach drei Stunden und unabhängig von der Witterung fast 2 km lange Fährten verfolgen und alle ausgelegten winzigen Gegenständen finden.

TRAINING AUF VIELSEITIGKEITSPRÜFUNGEN
Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie gerade angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und Schutzdienst. Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Freifolge und Unbefangenheit, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines Bringholzes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde von 1 Meter,  über eine Kletterwand von 1,80 Meter, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.

Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter. Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen. Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutz der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.

    
Schutzdiensthelfer Mark Berger bei der Ausbildung.