Aktuelles

Bevorstehende Veranstaltungen in den nächsten Wochen

01.04. / THS Jugendturnier der KG03 / VdH Hüffenhardt-Kälbertshausen e.V.

15.04.-16.04. / dhv / LR-Abschlussprüfung THS

15.04.-16.04. / VDH / 2. Qual zur FCI-WM AGI, Klassen S+M

16.04. / Obedience Kreismeisterschaft / VdH Mauer

22.04. / 16. Monnemer Fluhdlischd-Renne / SSPV Mannheim

22.04.-23.04. / KG 03 Meisterschaften 2023 in IGP 1-3, FH 1+2, FPr 1-3 und BgH 1–3 / VfH Neckarhausen

22.04.-23.04. / VDH / 2. Qual zur FCI-WM AGI, Klasse L, intermediate

22.04.-23.04. / VDH / DM Obedience und WM-Quali

12.05. / VDH / Quali und Finale zur FCI-WM AG

Alle Angaben ohne Gewähr!

16. Monnemer Fluhdlischd-Renne
am 22. 4. beim SSPV Mannheim

Update! Es wir die komplette Vorprüfung (A&B) angeboten. Die aktualisierte Einladung gibt es HIER zum Download.

Kreismeisterschaft Rally-Obedience
am 24. 6. beim VdH MA-Feudenheim

Die Einladung und das Anmeldeformular
gibt es HIER zum Download.

Einladung zur Obedience-Prüfung
am 27. Mai beim VdH Hüffenhardt

Die Einladung gibt es HIER zum Download.

Kreismeisterschaft Obedience
am 16. April beim VdH Mauer

Die Einladung gibt es HIER zum Download.

Verbandsmeisterschaft Obedience
am 17.+18. Juni beim VfH Ilvesheim

Alle Infos: www.vfh-ilvesheim.de

Neue Broschüre des VDH
"Aus dem Verband"

HIER kann man die Broschüre als PDF downloaden.

Einladung: Kreismeisterschaften der KG 03 beim VfH Neckarhausen

Einladung als PDF

Rundschreiben des VDH
vom 12. Januar 2023

Rundschreiben als PDF

THS Jugendturnier der KG03 beim VdH Hüffenhardt/Kälbertshausen e.V.

Am Samstag, dem 1. April 2023 findet ein THS Jugendturnier beim VdH Hüffenhardt / Kälbertshausen statt. Disziplinen sind GL 1000, CSC und Einzel CSC sowie Hindernislauf. Meldeschluss für das Turnier ist am 18. März, Nach- oder Ummeldungen sind nur nach Absprache möglich. Das Turnier wird nach gültiger PO ausgerichtet, ein Start ist nur mit LU und Impfpass möglich. Nur tätowierte oder gechipte Hunde werden zum Start zugelassen. Läufige Hündinnen können nur im GL teilnehmen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein. Alle weiteren Eckdaten wie z.B. die Meldeadresse und -gebühren, die jeweiligen Altersklassen, Startzeiten und Anfahrtsinformationen findet man HIER in der offiziellen Einladung als Download.

Elisa Wolf, VdH  Hüffenhardt / Kälbertshausen

Großes Update: Termine für das Jahr 2023

28. Januar / swhv / FAS OBE
28. - 29. Januar / swhv / Jugendleiterseminar, Hertlingshausen
29. Januar / swhv / WR-Tagung RO, VdH Ludwigshafen

05. Februar / swhv / FAS Basis, KG 08
11. - 12. Februar / dhv / FAS GHd LRO/OfG in Seeheim-Jugenheim
18. Februar / swhv / LR-Tagung IGP
19. Februar / swhv / FAS IGP, VdH Dielheim

4. März / swhv / Sitzung Vorstand, Verwaltungsrat und Beirat, Leutenbach
5. März / swhv / Verbandstag, Leutenbach
11. März / KG03 / Kreisgruppentraining Unterordnung und Schutzdienst / SSPV Mannheim
12. März / swhv / FAS Rally Obedience
18. - 19. März 2023 / VDH / 1. Quali zur FCI-WM AGI, Klassen S+M
25. - 26. März / VDH / 1. Quali zur FCI-WM AGI, Klasse L, intermediate
25. - 26. März  / dhv / Mitgliederrat, Seeheim-Jugenheim

15. - 16. April / dhv / LR-Abschlussprüfung THS
15. - 16. April / VDH / 2. Qual zur FCI-WM AGI, Klassen S+M
22. - 23. April / KG03 / Meisterschaften in IGP 1-3, FH 1+2, FPr 1-3 und BgH 1-3 / VfH Neckarhausen
22. - 23. April / VDH / 2. Qual zur FCI-WM AGI, Klasse L, intermediate
22. - 23. April / VDH / DM Obedience und WM-Quali

12. - 14. Mai / VDH / Quali und Finale zur FCI-WM AGI Dortmund
16. - 20. Mai / FCI / WM FH, Lathi Finnland
19. - 21. Mai / FCI / WM DogDancing, Herning (Dänemark)
20. - 21. Mai / swhv / 75 Jahres swhv, Jubiläumsveranstaltung, Metzingen
27. - 29. Mai / swhv / Pfingstjugendlager

04. Juni / VDH / Tag des Hundes
03. - 04. Juni / swhv /Helferüberprüfung und Helfersichtung, HSV Backnang
17. - 18. Juni / VDH /DM Agility
17. - 18. Juni / swhv / Verbandsmeisterschaft Obedience, VfH Ilvesheim, KG 03
22. - 25. Juni / FCI / WM Obedience, Spanien
24. - 25. Juni / swhv / Verbandsmeisterschaft Turnierhundsport, VK und CSC
24. - 25. Juni / dhv / Helferseminar, Großwechsungen


01. Juli / VDH / Helfersichtung, Klein Welzheim
02.  Juli / swhv / Jugend-Combi-Meisterschaft
08.  Juli / swhv / Verbandsmeisterschaft Agility, VfB Messelhausen, KG 07
12. - 15. Juli / FCI / JOAWC
20. - 23. Juli / EO Agility, Copenhagen, Dänemark

28. - 30. Juli / VDH / DM IGP, Hechingen

26. - 27. August / swhv / VM-IPO

01. - 03. September / dhv / DM Turnierhundsport, HSV Bamberg (BLV)
03. September / swhv / Verbandsmeisterschaft Team-Test, VdH Knittlingen
04. - 10. September / FCI / WM-IGP, Nova-Gorica (Slovenien)
09. September / dhv / DM Agility
15. - 17. September / SV-BSP-IPO, Meppen

16. - 17. September / VDH / DM Flyball, Flyball Oberfranken (DVG, Emtmannsberg)
22. - 24. September / dhv / DM Schutzhunde, Kleinwelzheim/HSVRM
24. September / swhv / VM Rally Obedience, Gäufelden

30. September - 01. Oktober / dhv / DM Obedience

04. - 08. Oktober / FCI / WM Mondioring, Portugal
05. - 08. Oktober / FCI / WM Agility
07. - 08. Oktober / swhv / Verbandsmeisterschaft Fährtenhunde, HSV Neckargartach
07. - 08. Oktober / VDH / DM Turnierhundsport
15. Oktober / VDH / 2. DM PARA-Agility
15. Oktober / swhv / Pilotprojekt IBGH
15. Oktober / swhv / Flyball-Cup, VdH Durbachtal

01. November / swhv / Sitzung Vorstand und Verwaltungsrat, in Knittlingen
03. - 05. November / dhv / DM Fährtenhunde, Bad Kissingen/BLV
04. - 05. November / VDH / DM Dogdance, Dortmund
17. - 19. November / VDH / DM Fährtenhunde
19. November / swhv / Jugendtag
25. - 26. November / dhv / Mitgliederrat, Seeheim-Jugenheim

01. Dezember / KG03 / Hauptversammlung

Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die letzten Änderungen sind jeweils rot markiert. Weitere Änderungen sind natürlich jederzeit möglich, bei einigen Daten ist auch der Veranstaltungsort noch nicht bekannt! Stand: 22. Januar 2023.

Obedience Kreismeisterschaft der KG03

Der VfH Ilvesheim war dieses Jahr der Gastgeber der Obedience Kreismeisterschaft und durfte insgesamt 17 Starter aus den Vereinen HSV Edingen, VfH Weinheim, VdH Hüffenhardt-Kälbertshausen, VdH Mauer, VdH Rohrhof und VfH Ilvesheim begrüßen.  Der Prüfungstag begann mit der Auslosung der Startreihenfolge der vier Starterklassen. Im Anschluss starteten die Vorführungen der  Klasse Beginner mit den Gruppenübungen und anschießenden Einzelvorführungen. Celine Ihlow führte die sechs Mensch-Hund Teams durch den Parcours.  Zwei Mal konnte die Wertnote „vorzüglich“ vergeben werden, zwei Mal die Wertnote „sehr gut“, ein Mal die Wertnote „gut“, und ein Team konnte die Prüfung leider nicht bestehen.

   

Im Anschluss stewardete Celine die Klasse 1 durch den Parcours.  Von den sieben gestarteten Teams wurde vier Mal die Wertnote „sehr gut“ vergeben, ein Mal die Wertnote „gut“, ein Team konnte die Prüfung nicht bestehen und ein Team musste leider abbrechen. Nach der Mittagspause gingen die drei Teams der Klasse 2 an den Start, Birgit Steffan war hier als Steward im Einsatz. Zwei Mal wurde die Wertnote „gut“ erreicht und einmal die Wertnote „vorzüglich“.  In der Klasse 3 ging nur ein Team an den Start, hier wurde die Wertnote „sehr gut“ erreicht.
 

Herzlichen Glückwunsch an die Kreismeister:
Klasse  Beginner: Jochen Lehmann mit Akuma / HSV Edingen / 268,0 Punkte / Vorzüglich
Klasse 1: Christina Sebalj mit Aimee / VfH Ilvesheim / 239,0 Punkte / Sehr gut
Klasse 2: Alexandra Klein mit Fox-Trott / VfH Ilvesheim / 278,0 Punkte / Vorzüglich
Klasse 3: Birgit Steffan mit Emma / VfH Ilvesheim / 248,5 Punkte / Sehr gut

Alle Teams erhielten ein Geschenk in Form von Hundekeksen welche die Obedience Sportler des VfH Ilvesheim selbst gebacken hatten sowie Sachspenden vom Fressnapf  Neuostheim und dem Tierschutzverein Schwetzingen. Ganz lieben Dank für diese tolle Unterstützung. Vielen Dank auch an den VfH Ilvesheim und sein ganzes Team für die Ausrichtung der Kreismeisterschaft und die leckere Verpflegung der Starter und Zuschauer. Ebenso ein Dankeschön an Leistungsrichterin Anke Advena, welche alle Teams sehr fair bewertete, sowie die Stewards Celine Ihlow, Birgit Steffan und Alexandra Klein von VfH Ilvesheim. Und natürlich an alle Starter für die schönen Vorführungen an dieser Kreismeisterschaft.  

Alexandra Klein, Sportwart Obedience KG03   

Bericht über die Rally Obedience Kreismeisterschaft der KG 03 

Am 1. Oktober 2022 fand unsere diesjährige Kreismeisterschaft beim VfH Mannheim-Seckenheim statt. Leider meinte es das Wetter nicht wirklich gut mit uns, so dass es nahezu den ganzen Tag regnerisch und windig war. Trotzdem gingen 30 der ursprünglich 36 gemeldeten Teams aus den Vereinen VdH Hüffenhard-Kälbertshausen, VfH Ilvesheim, HSV Neckarzimmern, VdH Mannheim-Feudenheim und VfH Mannheim-Seckenheim an den Start. Als Wertungsrichterin durften wir Michaela Konrad begrüßen, die uns sehr schöne und anspruchsvolle Parcours mitgebracht hat. Gegen 9 Uhr eröffneten, nach einer kurzen Begrüßung, unsere neun Beginner Teams die Kreismeisterschaft. Im Anschluss gingen neun Klasse 1 Teams an den Start, gefolgt von sieben Teams in Klasse 2 und fünf Teams in Klasse 3. Es konnten viele schöne Läufe gezeigt werden. Leider waren ein paar Hunde vom nassen und kalten Wetter nicht sehr begeistert, so dass nicht alle Teams ihr Leistungen zeigen konnten. Jedoch haben alle ihr Bestes gegeben und einen netten und freundlichen Umgang mit ihrem Vierbeiner gezeigt. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer, die trotz des regnerischen Wetters an unserer Kreismeisterschaft teilgenommen haben!

Da nach den Läufen nur die Wertnoten bekannt gegeben wurden, war die Spannung bis zur Siegerehrung groß. Alle Teilnehmer erhielten eine Erinnerungsschleife, sowie eine Leckerlie-Tüte für die Hunde. Unsere Kreismeister bekamen zusätzlich noch einen Pokal zur Anerkennung überreicht. Unsere Kreismeister in diesem Jahr sind:

Klasse 3: Elli Heuss mit Heaven, HSV Neckarzimmern, 94 Punkte, Vorzüglich
Klasse 2: Julia Schrepp mit Sammy, VfH Ilvesheim, 98 Punkte, Vorzüglich
Klasse 1: Diana Pusch mit Liv, VdH Hüffenhardt-Kälbertshausen, 100 Punkte, Vorzüglich
Klasse Beginner: Tanja Dittrich mit Cap, VfH Ilvesheim, 90 Punkte, Vorzüglich 

Vielen Dank an alle Starter der Kreisgruppe für den sehr schönen und harmonischen Tag, an den VfH Mannheim-Seckenheim für die Ausrichtung dieses Turniers, sowie an unsere Richterin Michaela Konrad, die trotz des Regens gut gelaunt und sehr fair durch alle Klassen gerichtet hat.  

Julia Schrepp, Sportwart Rally Obedience KG 03

Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung

Der Deutschen Hundesport Verband e.V. hat am 28. Juli 2022 folgende Mitteilung veröffentlicht: Am 1. Januar 2022 ist eine neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten, die erneut mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe arbeitet. Der Vollzug der Tierschutz-Hundeverordnung obliegt den zuständigen Behörden der Länder, die den Vollzug in eigener Zuständigkeit und in eigenem Ermessen durchführen. Angesichts der sehr unterschiedlichen Krankheitsbilder und Ausprägungsformen von Qualzucht innerhalb der Tierart Hund stellt der Vollzug des § 10 Nummer 2 der Tierschutz-Hundeverordnung die hierfür zuständigen Behörden der Länder vor Herausforderungen. Bisher sind keine einheitlichen Lösungen in den Bundesländern erkennbar. Eine kurzfristige Lösung ist nicht zu erwarten.

Als Deutscher Hundesportverband gehen wir dhv Mitgliedsverbände proaktiv auf die zuständigen Behörden und Ministerien zu und nehmen Kontakt auf. Die dhv Mitgliedsverbände arbeiten eng zusammen und informieren sich über den Status und die Ergebnisse gegenseitig. Die bei unseren Veranstaltungen vorgestellten Hunde sind gesund und unsere Leistungs- und Wertungsrichter schließen nach der jeweiligen Prüfungsordnung augenscheinlich kranke Hunde aus. Am 23. Juli 2022 hat der dhv Vorstand mit den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände folgende Vereinbarung getroffen: Bei allen dhv-Meisterschaften wird vom Ausrichter ein "Tierwohl-Beauftragter" benannt. Er / sie wird die Einhaltung des Tierwohls überwachen und Fehlverhalten dem Gesamtleiter melden, um Maßnahmen zur Erhaltung des Tierwohls einzuleiten. 

Insbesondere wird der / die Tierwohl-Beauftragte darauf achten, dass

-  Fahrzeuge im Schatten stehen oder abgedeckt werden, wenn Hunde darin sind und es die Witterungslage erfordert.
-  Die Unterbringungsmöglichkeiten an der Größe der Hunde angepasst ist.
-  Für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist, so dass die Hunde optimal versorgt sind.
-  Nach den Hunden im Auto oder Hundehänger regelmäßig geschaut und ein angemessener Auslauf ermöglicht wird.
-  Den Hunden regelmäßig und in ausreichendem Maße Wasser angeboten wird.
-  Hundekot eingesammelt und entsorgt wird.
-  Hunde, die krank sind oder krank erscheinen, dem Veranstaltungsgelände fernbleiben.

Ist die dhv Tierschutzbeauftragte bei der Veranstaltung anwesend, können diese Aufgaben von ihr wahrgenommen werden. Wir empfehlen den dhv Mitgliedsverbänden, diese Regelung auch bei ihren Veranstaltungen anzuwenden.

Mit sportlichen Grüßen
E. Üffing

Wichtige Info zum Thema Stockschlag
beim Gebrauchshundsport IPO 1-3 

Ab dem 1. August 2022 wird im Gebrauchshundsport IPO 1-3 kein Stockschlag mehr gesetzt, somit entfällt in den einzelnen Prüfungstufen der Stockbelastungstest. Alle anderen Tätigkeiten in Verbindung mit dem Softstock, insbesondere Androhungen oder Bedrohen sowie die Entwaffnung, bleiben erhalten. Bei der Helfersichtung in Coswig wurde diese Bedrohung ohne Stockschlag bereits angewandt. Heinz-Erich Löhr hat die Helfersichtung gefilmt und online gestellt, der knapp sechsminütige Clip, der öffentlich zugänglich ist, kann unter diesem LINK im Internet angesehen werden.

Richard Strauß, Vorsitzender KG 03

ERGÄNZUNG des VDH vom 14. Juli 2022: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zum Rundschreiben vom 1. Juni 2022 hat der VDH-Vorstand folgendes beschlossen: Die Durchführung des Stockbelastungstests ist auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock zu beschränken. Dies gilt ab dem 1. August 2022 verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine. Gern stehen wir Ihnen zur weiteren Rücksprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Jörg Bartscherer
Geschäftsführer und Justiziar (Assessor iur.)

Starter der KG03 erfolgreich bei der Verbandsmeisterschaft Obedience

Die diesjährige swhv Verbandsmeisterschaft fand am 18./19.06.22 beim HSV Schnaitheim statt. Zuallerst geht ein ganz großer Dank an die Obfrau Obedience, Kerstin Hagenbuch, welche sich kurzfristig dazu entschieden hat die Veranstaltung aufgrund der erwarteten 38 Grad vorzuziehen. Die ersten Starts wurden daher bereits auf 6.30 Uhr angesetzt. Unsere beiden qualifizierten Teams für Klasse 2 traten daher die Anreise bereits am Freitag an, um ein kurzes Probetraining der beiden Ringe zu nutzen. Desweiteren fand an diesem Abend noch die Auslosung der Startreihenfolge und die Bekanntgabe der erforderlichen Positionen für die Distanzkontrolle, Geruch, Sprung usw. an.

Leider hielt sich die Begeisterung von Sarah und Alexandra sehr in Grenzen, denn Sarah loste die Startnummer 31, und Alexandra die 40, und musste somit als drittletze Starterin des Tages in den Ring. Umso erfreulicher waren am Prüfungstag dann die Ergebnisse der beiden schwarzen Vierbeiner, welche bei der Hitze alles gaben. Sarah Ziernstein vom VdH Rohrhof erreichte mit Ihrem Kitt 247,25 Punkte, Wertnote „sehr gut“ und einen tollen 6. Platz. Alexandra Klein vom VfH Ilvesheim konnten sich mit Ihrem Fox-Trott of Hunterstone den 2. Platz auf dem Treppchen sichern, 279,75 Punkte und der Wertnote „Vorzüglich“. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Leitungen der beiden Teams! Und ein Dankeschön natürlich an die mitgereisten Fans fürs „Däumchen“ drücken und unterstützen.

Alexandra Klein, KG 03 Obedience-Sportwartin

Zwei neue Rundschreiben des VDH

In der KW26 sind zwei neue Rundschreiben des VDH mit interessanten Themen erschienen:

1. Einmessen von Hunden für die Intermediate Klasse vor dem 01.01.2023
Stand: 17.06.2022 / Download: HIER

a) Hunde die bereits im Large eingemessen sind: Hundeführer haben ab sofort die Möglichkeit, diese Hunde zum Einmessen auf VDH termingeschützten Veranstaltungen den dortigen VDH Leistungsrichtern vorzuführen. Sie müssen dieses bei Meldung zu der Veranstaltung angeben. Es gibt keinen Bestandsschutz für bereits erfolgte Eintragungen in cm.

b) Neu einzumessende Hunde: Bei allen Hunde, die neu eingemessen werden, wird die Größe Intermediate ab sofort in die
Leistungskarte übernommen. Diese müssen im Jahr 2022 weiter Large starten und ab 01.01.2023 in der Intermediate Klasse.

c) Qualifikationen: Die Qualifikationen die zuvor in der vorherigen Größenklasse erlaufen wurden, bleiben erhalten.

2. Klarstellung von Übergangsregelungen  Bestandsschutz für die neue Agility PO ab 01.01.2023
Stand: 17.06.2022 / Download: HIER

a) Geräte: In der neuen Prüfungsordnung müssen für ein Turnier u.a. 4 Tunnel vorhanden sein und ein Tunnel muss 3-4 m lang sein. Für diese Regelung gilt eine Übergangszeit von drei Jahren. Ab dem 01.01.2026 sollte jeder Ausrichter von Turnieren den vorgeschriebenen Hindernissatz zum Turnier vor Ort haben. Für die Höhen der Intermediate Klasse bei den Geräten gibt es keine Übergangsfristen. Die Übergangsfristen aus 2018 enden am 31.12.2022.

b) Aufstieg für das Team, nicht mehr nur des Hunde: Alle Mensch-Hund Teams, die zum 31.12.2022 die zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien einer Leistungsklasse erfüllen, dürfen in dieser auch weiterhin starten (im A3 vorausgesetzt der Hund erfüllt die gültige Verbleibsregelung). Die Beweispflicht liegt beim Hundeführer (Etikett bei Dis geht auch die Ergebnisliste).

c) PARA Starter: Sofern der Veranstalter dieses anbietet können PARA Starter in „normalen“ Turnieren Qualifikationen für den Aufstieg nach den für sie geltenden m/sec sammeln.

d) Jumping 2 als Prüfungslauf: Die Jumping 2 als Prüfungslauf aus 2022 gelten als Qualifikationen für den Aufstieg in die A3 ab 01.01.2023.

e) Auslandsergebnisse: Auslandsergebnisse zählen erst ab dem 01.01.2023. Vorher gelaufene Ergebnisse können nicht
eingereicht werden.

f) Standardzeit 2023: Der Aufrechnungsfaktor für die Standardzeit in A3 und J3 bleibt in 2023 bei 1,3.

g) Eintragung in Leistungsnachweise: Der Eintrag erfolgt in den Leistungsnachweis des Hundes, auch wenn Hundeführer in einem anderen Verband Mitglied ist.

Sina Just, VDH Obfrau für Agility

Bericht über das Schutzdiensthelfer-Seminar in
Klein-Welzheim am 29. und 30. Mai 2022

Am Wochenende des 28. und 29. Mai 2022 fand beim VdH Klein Welzheim das jährliche Schutzdiensthelfer-Seminar des dhv statt.

Folgende Schutzdiensthelfer aus den MV/dhv nahmen teil:                                                                      
BLV: Hannes Martinke, Andreas Reinsch                                                                                          
HSVRM: Alexander Seng, Victor Endres                                                                                                          
SGSV: Dirk Schimank, Timo Witters
SWHV: Mark Berger, Robin Veth

Der Samstagmorgen begann mit einer Einführung über das figurieren bei Meisterschaften. Richard Strauß übergab anschließend den praktischen Teil an Dirk Schimank. Unter den Beobachtungen von LRO/dhv Jens Richter und die OfG/MV Dietmar Paul, Markus Kühn, SH-Beauftragter BLV Gerd Biberger zeigten die Schutzdiensthelfer (SH) ihre Arbeit. Dirk Schimank erklärte den jungen SH die Arbeit eines SH bei Qualifikationen. Jeder SH arbeitete zuerst mit dem von ihnen mitgebrachten Hunden. Da die Arbeit der SH auf Video aufgenommen wurde, konnte man anschließend im Vereinsheim diese Filmfrequenzen von Dirk und den OfGs mit den SH ausführlich besprechen. Danach ging es erneut in die Praxis mit fremden Hunden. Dirk korrigte sofort nach jedem Schutzdienst die SH.  Während des Trainings konnte man erkennen wie motiviert die jungen SH waren, diese nahmen die Verbesserungsvorschläge von Dirk und den OfGs sofort an. Nach dem ersten Trainingstag traf man sich Abends beim VdH Klein Welzheim zum Grillen.

Am Sonntag, dem zweiten Trainingstag, ging es auf den Platz im praktischen Teil weiter. Hier konnten wir feststellen, dass die SH das von ihnen gestern erlernte erfolgreich umsetzten. Bei der Abschlußbesprechung waren wir sehr zufrieden mit den gezeigten Leistungen der SH, die an beiden Tagen super motiviert waren. Leider stellen immer wieder HF ihre Hunde nicht zur Verfügung. So mussten einige Hunde an beiden Tagen mehrmals zum Schutzdienst antreten. Hier muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Dies werde ich bei der nächsten Sportwarte-Tagung des dhv mit den entsprechenden OfG besprechen. Alle HF wollen Superhelfer, aber zum Training stellen sie ihre Hunde nicht zur Verfügung.

Mein besonderen Dank geht an den Sportfreund Dirk Schimank, der sich an beiden Trainingstagen viel Mühe gab, sein Wissen an die SH weiterzugeben und an Markus Kühn, Dietmar Paul, Gerd Biberger und Jens Richter, welche uns an den beiden Tagen sehr unterstützten. Ein ganz besonderen Dank gilt dem VdH Klein Welzheim für das bereitstellen seines Trainingsgeländes und für die sehr gute Verpflegung.  

Richard Strauß, Obmann für Gebrauchshundsport

Speedhunter 2022/2023 - Winter-Edition

Vom November 2022 bis März 2023 wird um den Speedhunter Cup gekämpft. Ein Team (Kombination Hund/Mensch) muss innerhalb der zehn dazugehörigen Veranstaltungen sechs Mal in einer Disziplin (Lang- und Kurzstrecke, sowie ein individuelle Fun-Disziplin je nach Veranstalter) erfolgreich gestartet sein. Wurden weitere Starts vorgenommen, werden die besten sechs Ergebnisse in die Gesamtwertung aufgenommen. Das Finale mit der Ermittlung und Ehrung der Sieger findet dann am 11. März 2023 beim VdH Gersbach statt. Alle Informationen über den Cup, die Disziplinen, die Altersklassen, die Termine und die Anmeldungen gibt es in einem ausführlichen PDF, welches man HIER herunterladen kann. Das gesamte Orga-Team freut sich auf tolle, sportliche Wettkämpfe.

Martina Nicht, Sportwart Turnierhundesportbereich KG 03

Petition des VDH gegen die unverhältnismäßige

Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung

Das in § 10 Abs. 2 vorgesehene Ausstellungsverbot der TierSchHuV wird von den Vollzugsbehörden teilweise mit überzogenen Anordnungen umgesetzt, die auf alle teilnehmenden Rassehunde und Mischlinge angewendet werden. Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig. Viele Tierärzte weigern sich daher, die behördlich vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen, so dass die Auflagen einem Ausstellungsverbot für gesunde Hunde gleichkommen. Ferner berücksichtigen die Auflagen der Vollzugsbehörden nicht die Prävalenz von Erkrankungen bei bestimmten Rassen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Vorgaben für die Untersuchung von Hunden, die auf Veranstaltungen gezeigt werden oder an Sportturnieren teilnehmen sollen. Jedem Hundehalter wird damit generell ein Verstoß gegen die TierSchHuV unterstellt, den sie zu entkräften haben. Für jeden gesunden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht.

Die Vollzugsbehörden benötigen klare Handlungsvorschriften für die Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Resultat ist ein uneinheitliches Vorgehen, das teilweise in unverhältnismäßigen und tierschutzwidrigen Anordnungen mündet. Hier muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend eingreifen und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen.

Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, sollten mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial bei der Entwicklung sinnvoller Handlungsvorschriften einbezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH und die tierärztlichen Fachgesellschaften, die die Zucht im VDH wissenschaftlich begleiten, sollten hierzu ebenfalls angehört werden. Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung

Bitte unterstützen Sie unsere Petition in dem sie HIER klicken und unterzeichnen. 

Ergebnisse der THS-Kreismeisterschaft beim VfH Ilvesheim

Bei frühsommerlichen Temperaturen konnte in diesem Jahr die THS – Kreismeisterschaft am 7. und 8. Mai 2022 beim VfH Ilvesheim ausgetragen werden. Samstags fanden die Disziplinen Vierkampf und Sprint – Vierkampf statt, sonntags gingen die
GeländerläuferInnen auf 5000m und 2000m an den Start und die CSC Mannschaften lieferten sich einen spannenden Wettkampf.

Mein Dank gilt dem austragenden Verein VfH Ilvesheim, der einen hervorragenden Ablauf der zweitägigen Veranstaltung gewährleisten konnte, sowie auch den zahlreichen HelferInnen aus anderen Vereinen unserer KG. Ebenso bedanke ich mich bei unserem Leistungsrichter Martin Heß für die faire Abnahme der Prüfung. Alle ausführlichen Ergebnisse der Wettkämpfe kann man HIER als Datei herunterladen.

Die Kreismeister vom Samstag:

Die Kreismeister vom Sonntag:

 Viele tolle Preise für die Gewinner und Teilnehmer gab es natürlich auch:

 Martina Nicht, Sportwart Turnierhundesportbereich KG 03

Aufhebung der Zusammenarbeit zwischen dem
Deutschen Hundesportverband (dhv) und dem Schäferhund Verein (SV)

Durch mehrfaches Fehlverhalten hat sich der SV zum wiederholten Mal nicht an gemeinsame Vereinbarungen gehalten und im Alleingang die Position des VDH und seiner Mitgliedsverbände massiv geschädigt. Dieses Verhalten wird möglicherweise zu einer Schwächung der Verhandlungen zwischen dem VDH und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führen. Das Verhalten und die Alleingänge des SV werden vom Deutschen Hundesportverband mit aller Deutlichkeit missbilligt. Deshalb hat der Mitgliederrat des dhv in seiner Sitzung am 19. März 2022 beschlossen, die Zusammenarbeit mit dem SV zunächst bis auf weiteres auszusetzen. Detaillierte Informationen dazu kann man HIER in der offiziellen Veröffentlichung des dhv nachlesen.

Bericht über die Kreismeisterschaft IFH/IBGH der Kreisgruppe 03

Am 3. April 2022 fand die Kreismeisterschaft der Kreisgruppe 03 beim HSV Edingen statt. Es war eine kleine, aber feine Veranstaltung. Leistungsrichter war Stefan Lasch. Insgesamt stellten sich 15 Teams der Herausforderung. Los ging es morgens um 9:00 Uhr mit den sechs Fährtenprüfungen, in den Kategorien IFH 1 und 2, sowie FPr. Danach fand die Unterordnung auf dem Platz statt. Hier traten 9 Teams in den Kategorien BH und IGBH1-3 an.

Wir gratulieren den diesjährigen Kreismeistern:
FPr1: Markus Kletzin mit Clyde aus der Schaaffsgrube
IFH1: Martin Heidenreich mit Xilomen vom Nussbaumhof
IFH2: Tanja Zillgitt mit Cito vom Fuchsgraben
IBGH1: Juliane Oppel mit Only Monster of Baxley
IBGH2: Mark Berger mit Cath vom Friedrichsfelder Eck
IBGH3: Manuela Berger mit Dakota

Allen anderen Startern gratulieren wir natürlich auch herzlich zu ihren guten Leistungen und wir hoffen, dass wir uns im nächsten Jahr wieder sehen. Ein Dank geht auch an die Mitglieder des HSV Edingen und den Helfern für die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Ebenfalls geht unser Dank an Stefan Lasch, der fair und gut gerichtet hat. Vielen Dank auch an die Fährtenleger Herbert Jung und Mark Berger.

Vanessa Uhrig

Bericht des Deutschen Hundesportverbandes über die
Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) 

Sachstand
Am 1. 1. 2022 ist eine neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten, die erneut mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe arbeitet. Die Stellungnahmen des VDH und seines wissenschaftlichen Beirates zu den Entwürfen dieser Verordnung fanden kaum Berücksichtigung. Weitreichende Neuerungen, die die Bewertung und Beurteilung von Hunden in der Ausbildung und im Sport betreffen, sind erst kurz vor Beschlussfassung im Bundesrat Ende November 2021 hinzugefügt worden. Wir wurden, wie etwa auch viele diensthundeführende Behörden, von diesen kurzfristigen Ergänzungen überrascht. Eine Möglichkeit, sich sachverständig dazu zu äußern, wurde keiner der von diesen Regelungen betroffenen Verbänden und Organisationen mehr gegeben, auch dem VDH nicht. Die Neufassung der TierSchHuV stellt aber nicht nur den Hundesport und das Prüfungswesen, sondern auch Veranstalter von Rassehunde-Ausstellungen im VDH vor große Herausforderungen. Selbst Zuchtzulassungsprüfungen können davon betroffen sein. Mit unserem heutigen Rundschreiben versuchen wir, den betroffenen VDH-Mitgliedsvereinen erste Hilfen bei der Anwendung dieser neuen Verordnung an die Hand zu geben.  

Ausstellungsverbot wurde auf Hunde mit Qualzuchtmerkmalen erweitert
Sah der bisherige § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung im Wesentlichen ein Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig an Ohren und Ruten kupierten Hunden vor, wird dieses Verbot nun auch auf Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt.   Dies wird u.a. angenommen, wenn Hunden erblich bedingt

  • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder
    umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen
    zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.   

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hofft dadurch, die Nachfrage und Zucht von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen deutlich reduzieren zu können. Aus unserer Sicht ist dies ein falscher Ansatz, worauf wir in unseren Stellungnahmen mehrfach hingewiesen haben. Strenge Zuchtvorgaben, denen sich Züchter im VDH freiwillig verpflichten und die Züchter außerhalb des VDH nicht treffen, haben dazu geführt, dass nur ein Bruchteil der Population dieser Rassen in Deutschland dem VDH zuzuordnen sind. Gleichzeitig haben wir das Ausstellungswesen vom Zuchtbereich entkoppelt, positive Ausstellungsergebnisse beinhalten nicht den Automatismus einer Zuchtzulassung.

Wir als Hobbyzuchtverband haben kein Interesse daran, die erhöhte Nachfrage nach diesen Rassen zu bedienen. Im Vordergrund stehen für uns die verantwortungsvolle Zucht und der Erhalt dieser Rassen. Im VDH nehmen die Welpenzahlen dieser Rassen trotz unserer Ausstellungen seit Jahren ab, und dass obwohl die Beliebtheit dieser Rassen unverändert gegeben bzw. gestiegen ist. Ein weiteres Indiz dafür, dass VDH-Rassehundeausstellungen keine Zucht- und Kaufanreize schaffen und die Ursachen für die steigende Verbreitung von Hunden mit Qualzuchtmaßmerkmalen außerhalb unseres Verbandes zu suchen sind. Um die Zucht von derartigen Hunden zu verringern, müsste vielmehr der Heimtierzuchtbereich stärker reglementiert werden. Außerhalb des VDH und seiner strengen Zuchtbestimmungen und -kontrollen bedienen Vermehrer, Importe aus dem Ausland und Züchter die Nachfrage nach diesen Hunden.

Qualzuchteigenschaft muss jedem Hund individuell nachgewiesen werden
Der Vorwurf der Qualzucht trifft nach unserer Rechtsauffassung auch weiterhin nicht eine bestimmte Hunderasse im Ganzen, sondern muss jedem betroffenen Hund individuell nachgewiesen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf die Problematik der praktischen Durchführbarkeit hingewiesen: „Der individuellen Interpretation und dem Handlungsspielraum sind keine Grenzen gesetzt. Zudem fehlt die wissenschaftliche Grundlage zur Bewertung von körperlichen Merkmalen hinsichtlich ihrer Relevanz insbesondere für Leiden. Entscheidend muss immer eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Hundes sein. Einfache phänotypische Merkmale, die zwangsläufig auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung hinweisen, gibt es nicht. Es ist aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats nicht vertretbar, Hunderassen pauschal von Ausstellungen auszuschließen, weil es immer einen hohen Anteil an Individuen gibt, die keine entsprechenden Merkmale aufweisen und keine funktionellen Einschränkungen haben.“

Ausstellungsverbot für kupierte Hunde nun auch auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt
§ 10 TierSchHuV dehnt das bestehende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde auf „sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde geprüft, verglichen oder sonst beurteilt werden“ aus. Diese neue und weitreichende Bestimmung erfasst natürlich auch Hunde mit „Qualzuchtmerkmalen“. Im Referentenentwurf der Verordnung waren von dem Verbot der Teilnahme an „sonstigen Veranstaltungen“ zunächst nur Hunde mit Qualzuchtmerkmalen erfasst, was dann wie dargestellt erweitert wurde. Da tierschutzwidrig kupierte Hunde, zu diesen gehören auch nicht wenige aus schwierigsten Lebensbedingungen gerettete Tiere, nach Deutschland verbracht und hier auch erworben werden dürfen, orientiert sich diese Vorgabe nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten. Ihr liegen offensichtlich sachfremde Erwägungen zu Grunde. Auch diesen Hunden muss die Möglichkeit gegeben werden, tierschutzgerecht ausgebildet und artgerecht beschäftigt zu werden. Nach dem Wortlaut der jetzigen Vorschrift wäre solchen Hunden sogar die Begleithundeprüfung verschlossen, selbst jedwede sonstige Ausbildung zur Alltagstauglichkeit nicht möglich. Sie dürften nicht mal an Vorbereitungskursen zum Erwerb einer landesgesetzlich vorgegebenen Sachkunde teilnehmen. Dies kann nicht gewollt sein. Ob Qualzucht oder kupiert, es ist unserer Auffassung nach sogar tierschutzwidrig, Hunde pauschal nur aufgrund einer generellen gesetzlichen Einstufung von vielen Formen artgerechter und individuell angemessener Beschäftigung auszuschließen. Der VDH stellt den notwendigen Tierschutz etwa dadurch sicher, dass u.a. VDH-Leistungsrichter aufgrund der VDH-Regularien verbindlich dazu angehalten und ermächtigt sind, kranke und überforderte Hunde von Veranstaltungen sofort auszuschließen.

Zuchtzulassungen
Auch dürften nach dem jetzigen Wortlaut der Verordnung tierschutzwidrig kupierte Hunde und ggf. gesunde Hunde nicht mehr anlässlich einer Zuchtzulassungsvorstellung „beurteilt“ werden, sie würden damit aus der Zucht ausgeschlossen. Dadurch würde der Genpool betroffener Rassen deutlich reduziert, was aus unserer Sicht der eigentlichen Intention des BMEL, dem Tierschutz Rechnung tragen zu wollen, widerspricht.    Ebenso können Hunde wegen pauschal unterstellter und nicht nachgewiesener Qualzuchteigenschaften nicht mit einem faktischen Zuchtverbot belegt werden. Bei uns verhindert gerade das System der Zuchtzulassung, dass mit kranken Hunden gezüchtet wird. Im VDH wäre bei einer pauschalisierenden Auslegung dieser Vorschrift demnach die Zucht ganzer Rassen nicht mehr möglich. Überall dort wo keine Zuchtzulassung oder Beurteilung vorgesehen ist, etwa bei Züchtern außerhalb des VDH oder im Ausland, könnten diese Hunde ungehindert vermehrt werden. Unser transparentes und verifizierbares Verfahren wird gegen uns verwendet.

Qualzuchtgutachten ist nicht einschlägig
Bei der Zulassung einer Veranstaltung obliegt es in der Regel dem zuständigen Amtsveterinär zu entscheiden, welche Hunde auszuschließen wären. Der unbestimmte Rechtsbegriff führt dazu, dass der Amtsveterinär dabei einen weitgefassten Entscheidungsspielraum hat. Hier stellt sich das Problem der Praktikabilität. Eine individuelle Begutachtung einzelner Hunde vor Ort (beim Einlass oder am Bewertungsring) ist nicht sachgerecht und gefährdet den geregelten Ablauf einer Ausstellung. Das sogenannte Qualzuchtgutachten aus dem Jahr 1999 als Auslegungshilfe heranzuziehen kann aus unserer Sicht nicht weiterhelfen. So hat dieses nie modifizierte Gutachten viele gesundheitliche Weiterentwicklungen von Hunden in den letzten zwei Jahrzehnten nicht berücksichtigt. Auch wurde es zur Auslegung des § 11 b Tierschutzgesetz vorgesehen, den hier diskutierten neuen § 10 Tierschutz-Hundeverordnung gab es bei Erstellung des Qualzuchtgutachtens noch nicht.  Veraltetes und Sachfremdes kann nicht dazu herangezogen werden, um Hunde von Ausstellungen, Veranstaltungen, Ausbildung oder der Zucht auszuschließen.

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
Selbst der Bundesrat bat die Bundesregierung bei der Entschließung über die Tierschutz-Hundeverordnung zu prüfen, inwieweit in Ergänzung eine Aktualisierung und Konkretisierung des Gutachtens zur Auslegung von Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes („Qualzuchtgutachten“) in naher Zukunft möglich ist.

Neuentwickelter Fitnesstest als Zertifikat
Eine Sichtung oder oberflächliche Untersuchung durch einen Amtsveterinär am Rande einer Ausstellung ist nicht dazu geeignet, den Tatbestand des § 10 Tierschutz-Hundeverordnung festzustellen. Äußere Merkmale lassen keine Rückschlüsse z.B. auf die Ausprägung der Atemwege zu. Prof. Dr. Ingo Nolte von der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover hat gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Ludwig-Maximilians-Universität München einen Fitnesstest entwickelt, mit dem zunächst Möpse identifiziert werden können, die frei atmen und sich daher als Elterntiere für die Zucht von gesunden Hunden ohne Atembeschwerden eignen. Unter standardisierten Bedingungen werden von Tierärzten etwa unter Belastung Herzfrequenz, Atmung und Atemgeräusche des Hundes gemessen. Dieses von VDH und der Gesellschaft zur Förderung Kynlogischer Forschung (GKF) finanziell unterstützte Projekt wird weiterhelfen, geeignete und gesunde Zuchttiere auszuwählen und kann zeitnah auch für andere betroffene Rassen installiert werden.  Hunde, die das entsprechende Zertifikat bei erfolgreicher Durchführung des Fitnesstests erhalten, erfüllen aus unserer Sicht immer auch die Vorgaben des neuen § 10 Tierschutz-Hundeverordnung und können uneingeschränkt an Rassehunde-Ausstellungen teilnehmen. Eine Ausweitung des Tests für andere Rassen ist in Vorbereitung.

Breed Specific Instructions
Angelehnt an die durch die Nordic Kennel Union veröffentlichten sogenannten Breed Specific Instructions (BSI) wurden vom VDH eigene BSI entwickelt, die künftig im Ausstellungswesen des VDH Anwendung finden werden. Die dabei berücksichtigen Rassen wurden auf der Grundlage des geschätzten Risikos gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassenmerkmale und einer möglichen irreführenden Interpretation des Standards ausgewählt. Die BSI beinhalten wichtige Empfehlungen an den Richter, die rassespezifischen Risikobereiche zu beobachten und Probleme sowie die Funktionalität in diesen Bereichen zu beachten. Sie sind eine Ergänzung zum Rassestandard, der rassetypische Merkmale und Verhalten beschreibt.   Wir verfolgen mit den BSI das Ziel, weiterhin gesunde Rassehunde ohne gesundheitsgefährdende Übertreibungen im Ausstellungsring zu sehen und damit auch für die zukünftige Existenz unserer Rassen Sorge zu tragen.

Stachelhalsband
§ 2 Abs. 5 TierSchHuV verbietet, „bei der Ausbildung, Erziehung und dem Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte Mittel“ einzusetzen. Dieses Verbot erfasst laut einer Auskunft des BMEL „Stachelhalsbänder und soll ein Ausweichen auf Stachelhalsband-ähnliche Produkte unterbinden“. Schon in den zurückliegenden Jahren gab es teilweise gerichtliche Entscheidungen zum Verbot des Einsatzes eines Stachelhalsbandes, die diese Vorschrift nun klarstellend umzusetzen versucht. Die Verwendung des Stachelhalsbandes und Stachelhalsband-ähnlicher Produkte sind in im VDH und seinen Mitgliedsvereinen nicht erlaubt. Dies steht nicht zur Diskussion. Anders geartete, tierschutzgerechte negative Einwirkungsmöglichkeiten auf den Hund bleiben unserer Rechtsauffassung nach möglich, soweit sie notwendig sind. Dies gebietet schon die ebenfalls gesetzlich vorgegebene Verkehrssicherungspflicht, die jeden Hundehalter betrifft (OLG Hamm, 03. Februar 2015-9 U 91/14).

Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben der TierSchHuV liegt in der Regel bei örtlichen Behörden, meist dem Amtsveterinär. Unbestimmte Rechtsbegriffe räumen diesen große Ermessenspielräume ein, Auslegungshilfen des BMEL sind uns bisher nicht bekannt. Auch bei den Behörden ist die Verunsicherung groß. Es ist für jeden konkreten Hund im Einzelfall zu entscheiden und nachzuweisen, ob Qualzuchtmerkmale vorliegen oder nicht. Jede andere Handhabung ist aus unserer Sicht rechtswidrig und willkürlich. Dies wird gerade bei großen Veranstaltungen kaum umsetzbar sein und dürfte mit großen Rechtsunsicherheiten für die handelnden Behörden belastet sein.  Unklar ist auch, wie weitreichend die Ausdehnung des Ausstellungsverbots auf Veranstaltungen, bei denen Hunde beurteilt, geprüft oder verglichen werden, ist. Der einfache Trainingsbetrieb, die artgerechte Auslastung von Hunden und das Erlernen alltagstauglichen Verhaltens kann schon vom Wortlaut her nicht davon erfasst werden. Klar ist lediglich, dass das Stachelhalsband und Stachelhalsband-ähnliche Hilfsmittel verboten sind. Dies gilt selbstverständlich auch im VDH. Die gültigen Prüfungsordnungen VDH/FCI können weiter zur Anwendung kommen.

Ausblick
In den letzten Tagen haben uns immer wieder Anfragen erreicht, die sich eine verbindliche Auslegung der TSchHuV und rechtssichere Vorgaben von uns wünschen. Bei allem Verständnis werden wir das nicht leisten können. Zu unklar sind die hier dargestellten Neuerungen der Verordnung gefasst, zu unterschiedlich wird die Auslegung durch die örtlich zuständigen Behörden sein. Erste uns zugegangene Rückmeldungen zeigen dies bereits. Belastbare Rechtsprechung dazu kann es noch nicht geben. Wir können zum jetzigen Stand nur Empfehlungen aussprechen und die weiteren Schritte aufzeigen: So sollten Sie sich frühzeitig vor Veranstaltungen und Ausstellungen mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um die Durchführbarkeit sicherzustellen bzw. nicht zu gefährden. Die oben aufgeführten Argumente können dabei helfen. Die Vollzugsbehörden lassen sich, wie die ersten Erfahrungen zeigen, mit guten Argumenten überzeugen. Sie scheuen oftmals den Rechtsstreit, der bei Veranstaltungsverboten oder überzogenen Einschränkungen immer droht. Auch die Behörden haben ein Interesse an einer Ausbildung von verhaltenssicheren Hunden. Wir werden Ihnen mit den BSI und dem Fitnesstest zeitnah weitere Werkzeuge an die Hand geben, die Sie in Ihrer Argumentation unterstützen können. Die Anwendung des Fitnesstests auch für andere betroffene Rassen ist bereits in Vorbereitung. Der VDH hat zudem eine sachverständige Arbeitsgruppe berufen, die unterstützend zu den bestehenden Ordnungen weitere Leitlinien für die Erziehung und Ausbildung von Hunden erarbeiten wird. Gleichzeitig werden wir uns an das BMEL wenden, um Rechtsklarheit zu bekommen und das Ministerium sowie die ausführenden Behörden auf die Umsetzungsproblematiken der TierSchHuV hinzuweisen. Dabei werden wir erneut sachverständige Beratung durch den VDH und den Wissenschaftlichen Beirat anbieten. Der VDH setzt sich gegenüber dem BMEL und Behörden intensiv dafür ein, das Rassen nicht generell unter Qualzuchtverdacht gestellt werden und die Individualbegutachtung einzelner Hunde nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen muss.

Das komplette Rundschreiben mit der Stellungnahme kann man HIER als PDF herunterladen.

Bericht über die Deutsche Meisterschaft für Fährtenhunde
vom 5. bis 7. November 2021 in Einöllen/Rheinland-Pfalz

Vom 5. bis 7. November 2021 fand die Deutsche Meisterschaft in Einöllen statt. Coronabedingt wurde diese nach den aktuell geltenden Hygieneverordnungen durchgeführt. Alle Beteiligten hielten sich daran. Die Deutsche Meisterschaft wurde von der Kreisgruppe 01 des swhv in Zusammenarbeit mit dem dortigen Fußballverein ausgerichtet. Am Freitag bei herrlichem Herbstwetter, am Samstag bei Nebel und am Sonntag bei Nieselwetter verbrachten wir doch drei schöne Tage. Es waren 26 Hundeführer/innen aus dem gesamten Bundesgebiet am Start. Die Fährten selbst waren sehr unterschiedlich vom Gelände sowie in der Länge. Die Sportfreundin Tanja Zillgitt aus unserer KG 03 erreichte am ersten Tag 95 Punkte (sehr gut) und am zweiten Tag 39 Punkte (mangelhaft), sie konnte dadurch die Prüfung nicht bestehen.

KG03 Sportwart

Rally Obedience Kreismeisterschaft der KG 03

Bei schönstem Wetter konnte am 25. September 2021 endlich wieder unsere Kreismeisterschaft stattfinden. Ausgetragen wurden sie beim VfH Ilvesheim. Die Freude auf diese Veranstaltung war groß und somit fand sie auch in diesem Jahr wieder großen Zuspruch. Insgesamt gingen 37 Mensch-Hund-Teams aus den Vereinen VdH Hüffenhard-Kälbertshausen, VfH Ilvesheim, VdH Rohrhof, HSV Neckarzimmern, HSV Edingen und VfH Mannheim-Seckenheim an den Start. Als Wertungsrichterin durften wir Sandra Voigt begrüßen, die uns sehr schöne und anspruchsvolle Parcours mitgebracht hatte. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Beauftragte der KG, Julia Schrepp, eröffneten unsere zwei Senioren Teams gegen 9 Uhr die Kreismeisterschaft. Im Anschluss gingen sechs Klasse 3 Teams an den Start, wobei alle Hunde sehr schöne Läufe auf hohem Niveau zeigten. In Klasse 2 gingen vier Teams an den Start, die Klasse 1 war mit sieben Teams vertreten. Sehr erfreulich war das wiederholt große Starterfeld in der Beginner Klasse mit insgesamt 18 Teams, wobei Einige das erste Mal an den Start gingen. Demnach war die Aufregung zum Teil sehr groß, jedoch zeigten auch hier alle Teams schöne Läufe und tolle Ansätze für einen erfolgreichen Weg im Rally Obedience.

Bei der Siegerehrung erhielten alle Teilnehmer eine Erinnerungsschleife, sowie eine Leckerlie-Tüte für die Hunde.


Alle Kreismeister bekamen zusätzlich noch einen schönen Pokal überreicht.  

Die Kreismeister in diesem Jahr sind:
Klasse Senioren: Annkathrin Spengler mit Luna, VfH Ilvesheim, 93 Punkte, Vorzüglich
Klasse 3: Julia Schrepp mit Nala, VfH Ilvesheim, 100 Punkte, Vorzüglich
Klasse 2: Uwe Heuss mit Kimi, HSV Neckarzimmern, 100 Punkte, Vorzüglich
Klasse 1: Susann Eismann mit Lucky Luke, VfH Ilvesheim, 95 Punkte , Vorzüglich
Klasse Beginner: Birgit Steffan mit Lucky, VfH Ilvesheim, 99 Punkte, Vorzüglich  

Die Ergebnisliste in PDF-Form kann man HIER herunterladen. Vielen Dank an alle Starter der Kreisgruppe für den sehr schönen und harmonischen Tag mit vielen tollen Läufen, an den VfH Ilvesheim für die Ausrichtung dieses Turniers, sowie an unsere Richterin Sandra Voigt, die uns anspruchsvolle Parcours mitgebracht und hat und sehr fair und gut gelaunt durch alle Klassen gerichtet hat. Ebenfalls geht ein großes Dankeschön an unsere Sponsorin Eva Löffler von Energie für Mensch und Tier in Mannheim für die Startergeschenke.  

Julia Schrepp, Beauftragte Rally Obedience KG 03

Bericht über die swhv Verbandsmeisterschaft 2021 in Edingen-Neckarhausen

Coronabedingt war die Verbandsmeisterschaft 2021 mit 20 Teilnehmern aus dem gesamten Gebiet des swhv von den Vereinen HSV Edingen und VfH Neckarhausen sehr gut vorbereitet. Bei gutem Herbstwetter waren die Fährtenbedingungen ideal. Die Fährtenleger, welche schon Wochen vorher bei den Trainingsstunden geschult wurden, erledigten ihre Arbeit hervorragend. Leider waren doch einige Hunde bei den Geländewechsel und den Übergängen an den Feldwegen überfordert. Hier sollten die Hundeführer ihre Trainingseinheiten überdenken.

Bedanken möchte ich mich bei den Landwirten und dem Jagdpächter, dass wir auf ihren Feldern suchen durften. Aus unserer KG03 konnte vom VfH Neckarhausen Tanja Zillgitt mit ihrem Schäferhund „Cito vom Fuchsgraben“ mit 87/93=180 Punkte sehr gut den dritten Platz erreichen. Leider erreichte sie mit ihrem zweiten Hund Sirius vom Fuchsgraben nicht das Ziel. Mein Dank geht an die beiden Vereine für die Bewirtung und den angenehmen Aufenthalt in Edingen-Neckarhausen. Die fünf Erstplatzierten werden die swhv bei der DM-dhv in Einöllen vertreten.  

Richard Strauß, KG03 Übungsleiter 

Welpen sind keine Ware!

Die Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel wurde im Jahr 2011 mit dem Ziel gegründet, in der breiten Öffentlichkeit und in der Politik auf das Problem des zunehmenden Welpenhandels und die drohenden Folgen aufmerksam zu machen.

Neben den gravierenden Mängeln, die bereits bei der Aufzucht und dem Transport der Welpen bestehen, entstehen durch den Welpenhandel auch Gefahren, die später von Hunden ausgehen. Die Ursache dafür liegt in der unzulänglichen Sozialisation der Tiere und die meist zu früh erfolgte Trennung von Müttern und Geschwistern. Darüber hinaus gelangen so auch viele Infektionskrankheiten in unser Land, die es vorher hier nicht gab oder als ausgerottet galten.

Weitere Informationen zur Initiative gibt es HIER.


Unterstützt die Initiative durch Einstellen des Logos auf eurer Homepage!

Gültigkeit der Internationalen Obedience Prüfungsordnung

Die Gültigkeit der Internationalen Obedience Prüfungsordnung wird aufgrund der Covid-19 Pandemie auf den 14. Juni 2021 gesetzt. Den Ländern wird es freigestellt die internationale Prüfungsordnung 2016 bis 31. Dezember 2021 gültig zu lassen. Ab dem 1. Januar 2022 muss dann nach der PO2021 geführt werden (Information FCI). In Deutschland wird die internationale und die nationale Prüfungsordnung Obedience ab dem 1. Januar 2022 gültig. HIER geht es zum kompletten Schreiben des VDH OfO Rainer Sydow dazu.

swhv Image Filme

Einen gut vierminütigen und sehenswerten IGP Image Film des swhv gibt es HIER auf Youtube zu sehen, MX Visual Arts hat im Jahr 2019 die Verbandsmeisterschaft für Gebrauchshunde dokumentiert.

Ebenfalls von MX Visual Arts stammt ein weiteres Video, der Obedience Image Film wurde auf der swhv Verbandsmeisterschaft Obedience 2019 gedreht, man kann ihn sich HIER auf Youtube ansehen.